Mietvertrag in der CH
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Katha83
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Mietvertrag in der CH
from Katha83 on 07/23/2011 03:46 PMHalli Hallo!
Vielleicht hat ja einer von euch bissl Ahnung von Mietverträgen in der Schweiz.
1.Ist es normal, dass man 3 Monatsmieten Kaution zahlen muss? (Es gibt da ja "Mietversicherungen, wo mans in Raten abzahlt. Hat jemand Erfahrung mit sowas?)
2.Die Mindestmietdauer wäre ein Jahr. Danach darf man nur auf Ende März und Ende September kündigen. (Je 3Mon. vorher).
Mich würde nur mal interessieren, ob das so rechtmäsig ok ist.
LG Katha
Re: Mietvertrag in der CH
from jdorow on 07/24/2011 07:45 AMHallo Dana, ja das ist soweit rechtens. Hier ist halt alles etwas anders. Wobei du mit 2 Kündigungsterminen schon gut bist. Standard ist nämlich einmal im Jahr kündigen.
Zum Thema Mietversicherung ein kleiner Tipp.
Sie garantieren nur gegenüber dem Vermieter, das die Kaution bezahlt wird. Schlussendlich holen sie es bei dir wieder ab. Ich empfehle vor abschliessen einer solchen einen Blick in die Unterlagen.
Ausserdem vergiss nicht, das deine Kaution verzinst wird. Deine Kaution arbeitet also für dich.
Man zahlt also jedes Jahr etwa 150 Franken, nur dafür das man am Ende doch die Kaution zahlen muss.
Re: Mietvertrag in der CH
from DerMick on 07/24/2011 06:56 PMHallo Katha,
wie Jens schon geschrieben hat, ist der Vermieter relativ frei in seiner Wahl der Kündigungstermine, ortsüblich und somit verbindlich (wenn nicht anders vereinbart) sind der 31.03 und 30.09. In Basel hatte ich einen besonders kulanten Vermieter, da durfte ich sogar jeden Monat kündigen ausser zum 31.12., wahrscheinlich wegen nem sauberem Jahresbaschluss für den Vermieter. Und jetzt in ZH hab ich zum Quartalsende, also auch noch besser als normal... Wenn Du ganz auf Nummer sicher gehen willst, geh mit dem Vertrag zum Mieterverband (http://www.mieterverband.ch oder www.mieterschutzverband.ch oder www.schweizerischer-mieterschutz.ch), da kannst Du Mitglied werden und Dich dann rechtlich beraten bzw. findest allgemein einige Hinweise und Tipps auf der jeweiligen Homepage.
Und zum Thema Mitezinskaution, im Gesetz Art. 257e OR (Obligationenrecht) steht, dass für Wohnungen bis maximal 3 Monatsmieten zulässig sind als Depot. Hinsichtlich Versicherung rate ich Dir auch, die Finger davon zu lassen, denn wenn alles in Ordnung ist beim Auszug und darauf kannst Du ja vorher schon Einfluss nehmen durch gründliches Reinigen bekommst Du Dein Depot vollumfänglich inkl. Zinsen zurück, die Versicherungszahlungen hingegen sind für immer und ewig weg.
Gruß
Micha
Erstens kommt es, zweitens anders und drittens als man denkt...
Katha83
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Re: Mietvertrag in der CH
from Katha83 on 07/24/2011 10:29 PMHey.
Vielen lieben Dank für eure Antworten.
Fand die Links sehr hilfreich. Ist halt ab und zu gut mal ne andere Meinung zu hören.
LG Katha
Re: Mietvertrag in der CH
from DerMick on 07/24/2011 10:40 PMBitte und kein Ding, dafür gibt es ja dieses Forum, um Fragen zu stellen und hoffentlich jemanden finden, der sich damit auskennt
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